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Geänderte Vorschriften im Bereich der Verbrauchsteuern treten am 1. Januar in Kraft

Quelle: eKapija Freitag, 31.12.2021. 12:00
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(FotoWikimedia.org/Banderol.jpg)
Die geänderte Verbrauchsteuerverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wurde im Amtsblatt der RS ​​veröffentlicht.

Änderungen des Regelwerks sehen vor, dass Anträge auf Verbrauchsteuererstattung ab dem 1. Januar 2022 in elektronischer Form über das Portal der Steuerverwaltung gestellt werden können, während Einzelpersonen einen Antrag auf Verbrauchsteuererstattung für Ölderivate zur Beheizung von Wohngebäuden schriftlich stellen können.

Geändert wurden das Regelwerk über die detaillierten Bedingungen, Modalitäten und Verfahren für die Ausübung des Rechts auf Erstattung entrichteter Verbrauchsteuern auf Ölderivate, Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Punkte 3), 5) und 7) des Gesetzes, die für Transportzwecke und zum Heizen verwendet werden, sowie das Regelwerk über die detaillierten Bedingungen, Art und Weise und Verfahren zur Ausübung des Rechts auf Rückerstattung der gezahlten Verbrauchsteuer auf Ölderivate und flüssige Biobrennstoffe aus Artikel 9 Absatz 1 Punkte 3), 4), 5), 6) und 7) des Verbrauchsteuergesetzes, die als Energieträger bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder für industrielle Zwecke verwendet werden.
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