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Antrag auf Kryptowährungslizenz vor dem 29. Juni?

Quelle: Tanjug Donnerstag, 04.02.2021. 13:39
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Podeli
Illustration (FotoGerd Altmann/ Pixabay)Illustration
Lokale Kryptowährungsunternehmen können Lizenzen vor dem 29. Juni beantragen, wenn die Umsetzung des Gesetzes über digitales Eigentum beginnt, wie von Startit berichtet.

Lokale Unternehmen, die auf dem Gebiet der Kryptowährungen tätig sind, befürchten, dass die verspätete Umsetzung des Gesetzes über digitales Eigentum ihre Aktivitäten möglicherweise beeinträchtigen könnte, aber laut Startit gibt es keinen Grund zu befürchten:

- Das prinzipiell gute Gesetz über Digitales Eigentum ist bereits in Kraft, aber die Umsetzung beginnt erst am 29. Juni. Diese Frist ist vorgesehen, damit alle Teilnehmer des Prozesses Zeit hätten, sich anzupassen. Das Problem ist jedoch, dass nach diesem Datum niemand mehr ohne Lizenz arbeiten kann und es abzuwarten bleibt, wie die zuständigen Organe alle Anträge an einem Tag lösen sollen, da davon ausgegangen wird, dass die Behörden zuvor keine Genehmigungen erteilen können.

Um diese Art von rechtlichem Vakuum zu vermeiden, heißt es in Artikel 145 dieses Gesetzes: „Die Personen, die die Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalem Eigentum erbringen, sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit und allgemeinen Handlungen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und der Satzung in Einklang zu bringen und einen angemessenen Antrag auf Genehmigung des Aufsichtsorgans innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einzureichen.“


Daher sind die zuständigen Organe bereits vor der Umsetzung des Gesetzes verpflichtet, alle erforderlichen Vorschriften zu erlassen, damit die Unternehmen die Genehmigung vor dem 29. Juni beantragen können, dh ab diesem Datum mit einer Lizenz arbeiten können.
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